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Zahlungserinnerung per SMS: erlaubt und wirksam?

Eine SMS wird gelesen, wo ein Mahnschreiben liegen bleibt. Aber der Ton entscheidet darüber, ob Sie bezahlt werden oder einen Kunden verlieren.

Was erlaubt ist

Eine Zahlungserinnerung ist keine Werbung, Sie brauchen also keine Marketingeinwilligung. Sie müssen aber erkennbar sein und den Betrag sowie die Referenz korrekt nennen.

Der Ton

Bei einer ersten Erinnerung: neutral und sachlich. Die meisten offenen Rechnungen sind vergessen, nicht verweigert. Ein drohender Ton bei der ersten Erinnerung kostet Sie mehr, als er einbringt.

Machen Sie das Bezahlen einfach

Setzen Sie einen Link zu einer Zahlseite in die Nachricht. Der Unterschied zwischen „überweisen Sie mit diesem Verwendungszweck“ und einem einzigen Klick ist groß, gerade weil die Nachricht auf einem Telefon gelesen wird.

Was Sie weglassen

Details, die nicht für Dritte bestimmt sind. Betrag und Rechnungsnummer genügen.

Wann Sie aufhören

Nach ein oder zwei Erinnerungen geht der Vorgang in Ihr normales Verfahren über. SMS ist eine Gedächtnisstütze, kein Inkassomittel.

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